BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grün.Das Original

Gemeinsame Anträge mit der SPD:Umgang mit beschlossenen Schulentwicklungsmaßnahmen, Radweg Neubeckumer Straße sowie künftige Nutzung der Fläche der ehemaligen Eichendorffschule

18.02.26 –

Die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen beantragen:
1. Schulentwicklung – Umsetzung beschlossener Machbarkeitsstudien
Die bereits abgeschlossenen, in den zuständigen Fachausschüssen vorgestellten,
beratenen und mit positivem Votum versehenen Machbarkeitsstudien zur
Schulentwicklung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Sanierung,
Erweiterung oder zum Neubau schulischer Gebäude werden im Gegensatz von der von
CDU/FWG/FDP beantragten Verschiebung nicht erneut Gegenstand einer Analyse oder
Beratung in der Arbeitsgruppe zu kommunalen Finanzen.
Dies betrifft die folgenden Investitionsmaßnahmen:
• Invest-Nr. 00160200 – Umsetzung Machbarkeitsstudie Roncallischule
• Invest-Nr. 00160300 – Umsetzung Machbarkeitsstudie Bodelschwinghschule
• Invest-Nr. 00160400 – Umsetzung Machbarkeitsstudie Albertus-Magnus-Gymnasium


Begründung:
Die Machbarkeitsstudien wurden unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise erstellt und in Sondersitzungen der zuständigen Ausschüsse gemeinsam mit den jeweiligen Schulleitungen umfassend beraten. Sie bilden eine fachlich fundierte und
politisch legitimierte Entscheidungsgrundlage. Eine erneute Beratung in einer Arbeitsgruppe würde die maßgeblichen
Rahmenbedingungen nicht verändern, jedoch zu Verzögerungen bei dringend erforderlichen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur führen. Dies ist den Schulgemeinschaften nicht zuzumuten.
Mit Blick auf den geplanten Erweiterungsbau am Albertus-Magnus-Gymnasium ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass ein seitens der Verwaltung vorgeschlagener Prüfauftrag zu möglichen Einsparmaßnahmen (Einrichtung eines Teilstandortes an der
Sekundarschule) in zwei Fachausschüssen ausführlich beraten und jeweils einstimmig abgelehnt wurde.


2. Invest-Nr. 1099 – Radweg Neubeckumer Straße
Die Investitionsmaßnahme Invest-Nr. 1099 (Neubau Radweg Neubeckumer Straße) wird im Haushaltsplan 2026 mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt nach Vorstellung und Beratung einer alternativen, kostengünstigeren Routenführung im zuständigen Fachausschuss. Eine von CDU/FWG/FDP beantragte vorzeitige Streichung der Maßnahme wird somit abgelehnt.

Begründung
Eine vollständige Streichung der Maßnahme würde sämtliche weiteren Planungen für eine verbesserte Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Beckum und Neubeckum vorzeitig beenden, damit ein von externen Experten priorisiertes “Leuchturmprojekt” löschen und somit generell weitere Umsetzungsschritte des mit
großer Mehrheit beschlossenen Radverkehrskonzeptes gefährden. Der zuständige Fachausschuss hat die Verwaltung jedoch ausdrücklich um die Prüfung und Vorstellung einer alternativen und kostengünstigeren Routenführung gebeten.
Diese fachliche Grundlage sollte zunächst beraten werden, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Der Sperrvermerk trägt der angespannten Haushaltslage Rechnung, ohne die grundsätzliche Planungsoption aufzugeben.

3. Fläche der ehemaligen Eichendorffschule
Die künftige Nutzung der derzeit mit der ehemaligen Eichendorffschule bebauten Fläche wird in der Arbeitsgruppe zu kommunalen Finanzen beraten. Unabhängig hiervon ist der unlängst beschlossene Abriss des bestehenden Gebäudes mit Nachdruck voranzutreiben.


Begründung
Die zukünftige Entwicklung der Fläche besitzt erhebliche städtebauliche, finanzielle und strukturelle Bedeutung für die weitere Entwicklung des Quartiers “Rote Erde”. Fragen der möglichen Nutzung, der Wirtschaftlichkeit, der langfristigen Auswirkungen auf den  städtischen Haushalt sowie möglicher Synergieeffekte mit anderen Planungen sollten daher im Rahmen der Arbeitsgruppe zu kommunalen Finanzen umfassend bewertet werden. Durch den Abriss wird der Wert dieser städtischen Fläche in deutlichen Umfang
erhöht. Ein dauerhaft leerstehendes Gebäude würde zudem zu einem städtebaulichen Missstand führen, das Umfeld beeinträchtigen und der Nachbarschaft nicht zuzumuten sein.Vor diesem Hintergrund ist der Abriss des Gebäudes unabhängig von der späteren
Nutzung zeitnah umzusetzen, um eine geordnete Weiterentwicklung der Fläche zu ermöglichen.

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