BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grün.Das Original

Antrag zum Igelschutz

24.01.25 –

Der heimische Braunbrustigel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch so stark rückläufig, dass der Braunbrustigel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig. So tragen u. a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wildtiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher können gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind längst noch nicht ausgereift.

 

Antrag

1) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Beckum eine Informationskampagne zum Schutz des Igels startet und diese über alle ihr zur Verfügung stehenden Medien zur Schaffung eines Bewusstseins in der Bevölkerung kommuniziert.

2) DieFraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Beckum prüft, ob und ggf. welche weiterführenden Maßnahmen zum Schutz des Igels umsetzbar sind.

 

Begründung

Es bedarf eines breiten Informationsangebots über die arten-und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nutzerinnen und Nutzer verfügen über keine Kenntnisse von den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne besonders erfolgsversprechend, da davon auszugehen ist, dass niemand Wildtiere mit Absicht gefährdet. 

Daneben empfehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo-und Wildtierforschung sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW, Mähroboter nicht in der Nacht zu verwenden. Denkbar wären hier Zeitfenster, in denen nicht gemäht werden soll, beispielsweise in der Zeit zwischen 18 und 6 Uhr.
In der Stadt Köln gilt gar ein Mähverbot:

„…in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.“

Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag zum Artenschutz geleistet.
Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung gefunden werden. 

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